Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für die Nixon E-Commerce-Website der Europäischen Union, einschließlich aller länderspezifischen Shops, die von dieser Plattform aus bedient werden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Frankreich, Dänemark, Deutschland, Spanien, Italien, Niederlande, Belgien und Schweden). Sie umfasst das gesamte digitale Erlebnis: Startseite, Navigation, Produktseiten, Suche, Warenkorb, Kasse und Kundensupport-Kanäle.
Nixon verpflichtet sich, digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen sicherzustellen und arbeitet aktiv daran, die Barrierefreiheit dieser Website gemäß den geltenden europäischen Standards zu verbessern.
Konformitätsstatus
Diese Website ist teilweise konform mit den Barrierefreiheitsanforderungen basierend auf:
- EN 301 549 – die harmonisierte europäische Norm für die Barrierefreiheit von IKT-Produkten und -Dienstleistungen
- WCAG 2.1 Stufe AA – die Web Content Accessibility Guidelines, die in EN 301 549 integriert sind
- Nationale Umsetzungen der EU-Richtlinie 2019/882 (dem Europäischen Barrierefreiheitsgesetz), soweit in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten anwendbar
„Teilweise konform“ bedeutet, dass einige Teile der Website die oben genannten Standards noch nicht vollständig erfüllen. Bekannte Einschränkungen sind unten beschrieben.
Barrierefreiheits-Tool
Diese Website verwendet accessiBe, ein automatisiertes Hilfsmittel zur Barrierefreiheit, das durch Klicken auf den Link „Barrierefreiheit“ im Fußzeilenmenü aktiviert werden kann. accessiBe bietet eine Benutzeroberfläche, mit der Nutzer visuelle und funktionale Einstellungen anpassen können, einschließlich Schriftgröße, Farbkontrast, Cursorgröße und Leseführungen.
Bitte beachten Sie: Obwohl accessiBe die Erfahrung für viele Nutzer verbessert, können automatisierte Overlay-Tools nicht alle Anforderungen der WCAG 2.1 AA oder EN 301 549 eigenständig erfüllen. Die Nutzung dieses Tools stellt keine vollständige Einhaltung der geltenden Barrierefreiheitsstandards dar. Nixon verpflichtet sich, zugrundeliegende Barrierefreiheitsprobleme parallel zur Nutzung dieses Hilfsmittels durch fortlaufende manuelle Nachbesserungen zu beheben.
Bekannte Einschränkungen
Trotz fortlaufender Bemühungen sind derzeit folgende Barrierefreiheitsbeschränkungen bekannt:
| Bereich | Beschreibung | Geplante Lösung |
|---|---|---|
| Autoplay-Videos | Einige Startseiten- und Hero-Videos starten automatisch ohne vollständige Pause- oder Stopp-Steuerungen und reagieren derzeit nicht auf die bevorzugt-reduzierte-Bewegung Benutzereinstellung |
Hinzufügen sichtbarer Player-Steuerungen und Unterstützung für reduzierte Bewegung |
| Textalternativen | Eine kleine Anzahl von Bildern und Video-Vorschaubildern kann beschreibenden Alternativtext vermissen lassen oder als dekorativ markiert sein, obwohl sie bedeutungsvolle Inhalte vermitteln. | Fortlaufende Prüfung und Aktualisierung aller Bild-alt-Attribute |
| Überschriftenstruktur | Einige Seiten enthalten eine inkonsistente oder übersprungene Überschriftenhierarchie, was die Navigation für Screenreader-Nutzer erschweren kann. | Überprüfung und Korrektur der semantischen Struktur in allen Seitentemplates |
| Barrierefreie Namen und Beschriftungen | Bestimmte Navigationsbereiche, interaktive Elemente und Links können unzureichend beschreibende ARIA-Labels oder barrierefreie Namen aufweisen. | Schrittweise Ergänzung von ARIA-Attributen in allen Komponenten |
| Farbkontrast | Text, der über Bild- oder Videohintergründen platziert ist, erfüllt möglicherweise nicht durchgängig das Mindestkontrastverhältnis von 4,5:1, das gemäß WCAG 1.4.3 erforderlich ist. | Kontrastprüfung und Behebung für alle Text-über-Medien-Fälle |
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde auf Grundlage einer internen Überprüfung erstellt, die automatisierte Prüfungen und manuelle Tests umfasst, einschließlich Tastaturnavigation, semantischer Struktur, Überprüfung von Beschriftungen und Alternativtexten. Das Konformitätsziel von Nixon orientiert sich an EN 301 549 und WCAG 2.1 Level AA.
Erstellungsdatum der Erklärung: 26. Februar 2026
Zuletzt überprüft: 26. Februar 2026
Feedback und Kontakt
Wenn Sie auf dieser Website auf eine Barriere stoßen – wie Schwierigkeiten bei der Tastaturnavigation, Kompatibilität mit Screenreadern, Farbkontrast, Untertitel oder einen anderen Aspekt der Benutzererfahrung – möchten wir von Ihnen hören.
Wir bemühen uns, innerhalb von 10 Werktagen zu antworten und eine Lösung oder eine barrierefreie Alternative anzubieten, sofern dies möglich ist.
- Kontaktformular: Kontaktieren Sie uns
- Empfohlene Betreffzeile: „Barrierefreiheit – Nixon EU“
Wenn Sie uns kontaktieren, geben Sie bitte die URL der Seite an, auf der das Problem aufgetreten ist, eine Beschreibung des Problems, Ihr Gerät und Ihren Browser sowie alle unterstützenden Technologien, die Sie verwendet haben (z. B. NVDA, JAWS, VoiceOver, TalkBack, ZoomText).
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind, haben Sie das Recht, die Angelegenheit an die zuständige nationale Marktüberwachungsbehörde in Ihrem Wohnsitzland weiterzuleiten. Jeder EU-Mitgliedstaat hat eine Behörde benannt, die für die Durchsetzung des Europäischen Barrierefreiheitsgesetzes (EU-Richtlinie 2019/882) zuständig ist. Nachfolgend finden Sie die relevanten Stellen für wichtige Märkte:
- Frankreich: Direction Générale de la Concurrence, de la Consommation et de la Répression des Fraudes (DGCCRF) – economie.gouv.fr/dgccrf
- Dänemark: Erhvervsstyrelsen (Danish Business Authority) – erhvervsstyrelsen.dk
- Deutschland: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) – baua.de
- Spanien: Dirección General de Política e Industria / AEMPS – mcu.es
- Niederlande: Autoriteit Consument & Markt (ACM) – acm.nl
- Schweden: Myndigheten för digital förvaltning (DIGG) – digg.se
- Belgien: Centre d’Information et d’Avis sur les Organisations de consommateurs (OIVO/CRIOC) / SPF Économie – economie.fgov.be
- Andere EU-Länder: Bitte wenden Sie sich an Ihre nationale Verbraucher- oder Digitaldienstaufsichtsbehörde, um die zuständige Durchsetzungsstelle in Ihrem Land zu erfahren.